Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab Montag, 15. Februar 2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler!

Ab Montag, 15. Februar dürfen wir wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen. Hier ist die Aktualisierung der COVID-19 Richtlinien mit Wirkung vom 8. Februar 2021.

In Anlehnung an den Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827, Schulbetrieb ab dem 08. Februar 2021 ergeben sich für die Musikschulen folgende Änderungen der Richtlinien:


Instrumental-/Gesangsunterricht, alle Altersstufen

  • Mindestabstand 2 m zwischen den Anwesenden
  • Blasinstrumente: Mindestabstand 3 m zwischen den Anwesenden
  • Gesang: Mindestabstand 3 m zwischen den Anwesenden
  • Lüftungspausen von 5 Minuten bei jedem Wechsel der SchülerInnen (auch nach Kurz-stunden). Währenddessen befinden sich keine SchülerInnen im Raum.


Elementares Musizieren und Tanz

  • Maximal 6 Personen (plus eine Lehrperson)
  • Elementares Musizieren: Der Unterricht ist so zu gestalten, dass größtmögliche Abstände eingehalten werden können, der Richtwert beträgt 2 m Abstand
  • Lüftungspause von 15 Minuten nach spätestens 60 Minuten Unterricht


Gruppenunterrichte, Musikkunde und Ensembles, alle Altersstufen

  • Max. 6 Personen (plus eine Lehrperson)

Testungen und Maskenpflicht

  • Bei schulpflichtigen SchülerInnen gilt das Ergebnis der Schultestung. Jenen SchülerInnen, die sich nicht regelmäßig testen lassen, sollte weiterhin Online-Unterricht angeboten werden. Die Eltern/SchülerInnen sind entsprechend zu informieren.
  • Erwachsene, Lehrlinge etc. sollten ausschließlich mit dem Nachweis eines 48-Stunden alten negativen Antigen- oder PCR-Tests zum Unterricht erscheinen. Auch die Eigenbestätigung eines negativen Tests ist möglich. Besteht keine Testung, wird weiterhin Fernunterricht angeboten.
  • Für Lehrende wie SchülerInnen gilt: Lag eine COVID-Erkrankung vor und kann eine ärztliche Bestätigung oder ein Antikörpertest vorgelegt werden, die/der nicht älter als sechs Monate ist, dann sind die Tests nicht durchzuführen, die FFP2-Maskenpflicht entfällt, ein MNS ist allerdings zu tragen.
  • Für noch nicht schulpflichtige Kinder besteht keine Maskenpflicht. Für Kinder ab der ersten bis zur achten Schulstufe besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines MNS. SchülerInnen ab der neunten Schulstufe und Erwachsene sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, auch bei negativem Testergebnis.
  • Wird jedoch durch das Tragen eines MNS der Unterricht unmöglich gemacht, kann temporär für Lehrende wie SchülerInnen davon Abstand genommen werden, zum Beispiel für die Zeit des Spielens auf einem Blasinstrument.
  • Ausnahmen vom Tragen eines MNS oder FFP2-Maske bestehen bei Unzumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen durch Vorlage eines ärztlichen Attests.
  • Schwangere sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.

Allgemein gilt:

  • Zur Verminderung von Kontakten und Anfahrtswegen wird dort, wo möglich und erforderlich, weiterhin der Fernunterricht online empfohlen.
  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen wie Vortragsabende, Konzerte, musikalische Umrahmungen, Elterninformationsveranstaltungen etc. können aktuell nicht stattfinden.
  • Für den Gültigkeitszeitraum der in den Covid-19-Schutzmaßnahmen verordneten Ausgangsbeschränkungen sollte Musikschulunterricht in der Form des Präsenzunterrichts spätestens um 20 Uhr beendet sein. Unterricht nach 20 Uhr sollte ausschließlich im Fernunterricht, online, erfolgen.

Diese Aktualisierung hat Gültigkeit mit Wirkung vom 8. Februar 2021 und gilt bis auf Widerruf.
Im Übrigen gelten nach wie vor die Hygienebestimmungen wie in den Richtlinien vom 14. September 2020 beschrieben.

Für das Vorarlberger Musikschulwerk
Obfrau des Vorarlberger Musikschulwerks
BM Dipl.-Vw. Andrea Kaufmann